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Abofallen Infos

Sie haben eine Rechnung über z.B. 96 Euro (pro Jahr mit Laufzeit 2 Jahre!) bekommen nur weil Sie einen Routenplaner verwendet oder nach Kochrezepten gesucht haben? Dann wurden Sie Opfer einer Abofalle!

Die Empfehlung der Verbraucherschutzzentrale und des Bundesjustiministeriums: Nicht zahlen!

"Offizielles Vorgehen gegen Abzocke im Internet:
Sollten Sie auf eine Abzocke im Internet hereingefallen sein, raten die Verbraucherzentralen dazu, die Rechnungen nicht zu zahlen, den vermeintlichen Vertrag zu widerrufen und auf weitere Schreiben nicht mehr zu reagieren. Sollten Sie, wider allen Erwartungen, einen gerichtlichen Mahnbescheid erhalten, können Sie diesen ebenfalls widerrufen. Nun ist der jeweilige Anbieter dazu gezwungen, einen Nachweis zu erbringen, dass Ihm die Forderung auch rechtmäßig zusteht. Erfahrungsgemäß werden Sie nie wieder etwas davon hören. "
siehe AbzockNews.de

Weitere Informationen und Musterbriefe:
Musterbrief Verbraucherschutzzentrale
Verbraucherschutzzentrale
Übersicht Abofallen-Abzocker
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