AGBs
Allgemeine Geschäftsbedingungen von CoHiKo.de PC-Services
Die nachstehenden allgemeinen Bedingungen und Sonderbedingungen gelten für alle derzeitigen und künftigen Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen zwischen der Firma CoHiKo.de PC-Services im nachfolgenden CoHiKo genannt und ihren Kunden auf dem Hard- & Software Sektor nebst Zubehör, sowie sonstigen Dienstleistungen. Abweichende Bedingungen des Kunden, denen CoHiKo nicht ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat, werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn CoHiKo ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
Allgemeine Bedingungen
Angebot und Vertragsabschluß
Angebote von CoHiKo sind stets freibleibend. Der Vertragsabschluß bedarf keiner bestimmten Form. Alle Angebote und Verkäufe verstehen sich ab Korb. Der Vertragsabschluss kann schriftlich oder telefonisch erfolgen. Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen sind nur gültig, wenn CoHiKo diese schriftlich bestätigt.
Preise und Zahlungsbedingungen
Alle Preise, Vergütungen und Gebühren verstehen sich, soweit nicht anders angegeben, in Euro zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer. Preise für EDV-Anlagen und Geräte gelten ab Standort des Vertragsgegenstandes. Vereinbarte Nebenleistungen und von der CoHiKo vereinbarungsgemäß verauslagte Kosten gehen, soweit nichts anderes geregelt ist, zu Lasten des Kunden.
Die Rechnungsbeträge sind ohne jeden Abzug zur sofortigen Zahlung fällig und brauchen nicht gesondert aufgeführt werden. Andere Zahlungsweisen sind schriftlich zu bestätigen. Offensichtliche Fehler, Schreibfehler oder Rechenfehler sind für uns nicht verbindlich. CoHiKo ist in zumutbarem Umfang zur Ausführung von Teillieferungen und/oder Teilleistungen berechtigt.
Die Ablehnung von Schecks oder Wechseln behält sich CoHiKo ausdrücklich vor. Die Annahme erfolgt stets nur zahlungshalber. Diskont- Wechselspesen gehen zu Lasten des Kunden und sind sofort fällig.
Der Kunde ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung nur berechtigt, wenn die geltendgemachte Gegenforderung rechtskräftig festgestellt oder nicht bestritten ist.
Im Falle des Zahlungsverzuges ist CoHiKo zur Berechnung von Verzugszinsen in Höhe von 4% über dem jeweiligen Bundesdiskontsatz berechtigt. Sie sind höher oder niedriger anzusetzen, wenn CoHiKo eine Belastung mit einem höheren Zinssatz oder der Kunde eine geringere
Belastung nachweist. Gerät der Kunde in Zahlungsverzug oder wird eine wesentliche Verschlechterung in seinen Vermögensverhältnissen bekannt, ist CoHiKo berechtigt, alle bestehenden Zahlungsverpflichtungen fällig zu stellen. CoHiKo ist auch berechtigt, noch ausstehende
Lieferungen und Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen. Sind Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen auch bei Ablauf einer angemessenen Nachfrist nicht erbracht, kann CoHiKo vom Vertrag zurücktreten.
Verzugsgebühren bei Zahlungsverzug werden, im Falle von Mahnungen, für die erste Mahnung Euro 5,- , für die zweite und jede weitere Mahnung jeweils gesondert - zuzüglich Mehrwertsteuer - berechnet. Bei Saldoforderungen im Einzelfall bis Euro 1000,- 2% des Forderungsbetrages, mindestens aber Euro 5,-.über Euro 1000,- 1% des Forderungsbetrages, der über Euro 1000,- hinausgeht.
Liefer- und Leistungsfrist
Liefer- und Leistungstermine und Liefer- und Leistungsfristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, sind schriftlich anzugeben. Liefer- und Leistungsfristen beginnen mit Vertragsabschluß. Werden nachträglich Vertragsänderungen vereinbart, ist erforderlichenfalls gleichzeitig ein neuer Liefer- oder Leistungstermin oder eine neue Liefer- oder Leistungsfrist zu vereinbaren.
Wegen Liefer- oder Leistungsverzuges kann der Kunde nur dann vom Vertrag zurücktreten bzw. einen Vertrag vorzeitig kündigen, wenn eine verbindlich vereinbarte Liefer- oder Leistungsfrist um mehr als 4 Wochen überschritten ist und eine dann gestellte, angesichts Art, Umfang,
Schwierigkeitsgrad etc. dieser Lieferung oder Leistung angemessene Nachfrist, erfolglos abgelaufen ist.
Höhere Gewalt und sonstige unvorhersehbare, außergewöhnliche und unverschuldete Umstände - z.B. Schwierigkeiten bei der Materialbeschaffung, Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung usw. verlängern, auch wenn sie bei Vorlieferanten eintreten, die Liefer- und/ oder Leistungsfrist um die Dauer der Behinderung. Wird durch die genannten Umstände die Lieferung und/oder Leistung unmöglich oder unzumutbar, wird CoHiKo von der Liefer- und/oder Leistungsverpflichtung frei. Verlängert sich die Liefer- und/oder Leistungszeit oder wird CoHiKo von der Liefer- und/oder Leistungsverpflichtung frei, kann der Kunde hieraus keine Schadensersatzansprüche herleiten. Auf die genannten Umstände kann sich CoHiKo nur berufen, wenn CoHiKo den Kunden unverzüglich benachrichtigt.
Ausschluss von Ansprüchen
Schadensersatzansprüche aus Verzug, Unmöglichkeit der Leistung, der Verletzung einer vertraglichen Nebenpflicht, Verschulden bei Vertragsabschluss und/oder aus unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch vorsätzliches oder grobfahrlässiges Handeln verursacht wurde. Für die Wiederbeschaffung von Daten haftet CoHiKo in jedem Fall nur dann, wenn der Kunde sichergestellt hat, dass diese Daten aus Datenmaterial, das in maschinenlesbarer Form bereitgehalten wird, mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden können.
Datensicherung
Der Kunde ist verpflichtet regelmäßig eine aktuelle Datensicherung nach einem sicheren Verfahren anzufertigen und aufzubewahren. CoHiKo übernimmt keine Haftung für Daten die verloren gehen.
Teilnichtigkeit, Gerichtsstand
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam sein, wird hierdurch die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Waiblingen, soweit der Kunde Vollkaufmann ist. CoHiKo ist auch berechtigt, am Sitz der Kunden Klage zu erheben. Dieses gilt auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten.
Sonderbedingungen für den Verkauf und die Lieferung von Hardware
Geltungsbereich, Art und Umfang der Leistung
Die nachstehenden Bedingungen gelten für den Verkauf und die Lieferung von EDV-Anlagen und -Geräten nebst Zubehör und andere vereinbarte Leistungen.
Art und Umfang der Lieferungen und Leistungen werden durch die vertraglichen Abmachungen, die vorstehenden allgemeinen Bedingungen und die nachstehenden Sonderbedingungen geregelt.
Installationsvorbereitungen
Die Installationsvorbereitungen sowie die für die Stromversorgung notwendigen Einrichtungen muss der Kunde auf seine Kosten und Verantwortung vor Anlieferung der Ware ausführen. Sie müssen den geltenden Fachnormen entsprechen. CoHiKo besorgt, soweit vereinbart, den technischen Anschluss.
Gefahrübergang und Versand
Die Gefahr geht mit der Übergabe an den Kunden oder an die den Transport durchführende Person oder Einrichtung auf den Kunden über. Dies gilt auch bei Verwendung von Transportmitteln von CoHiKo. Ist die Ware versandbereit und verzögert sich die Versendung oder Abnahme aus Gründen, die CoHiKo nicht zu vertreten hat, so geht die Gefahr mit dem Zugang der Anzeige der Versandbereitschaft auf den Kunden über.
CoHiKo ist berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, Lieferungen im Namen und für Rechnung des Kunden zu versichern. Versandkosten werden separat berechnet werden und sind somit nicht im Angebotspreis enthalten.
Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bei Kaufleuten, bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus der Geschäftsverbindung, Eigentum von CoHiKo. Bei Annahme von Schecks oder Wechseln erfolgt die Bezahlung mit der Einlösung.
Ist der Kunde Wiederverkäufer, so ist ihm die Weiterveräußerung der Ware im gewöhnlichen Geschäftsgang gestattet. Für den Fall der Weiterveräußerung tritt er bereits jetzt die ihm aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen und sonstigen Ansprüche gegen seine Kunden mit allen Nebenrechten an CoHiKo ab. CoHiKo verpflichtet sich, die abgetretenen Forderungen auf Verlangen der Kunden insoweit auf ihn zu übertragen, als diese die CoHiKo gegenüber ihm zustehenden Forderungen um mehr als 20% übersteigen.
Zur Einziehung der abgetretenen Forderungen ist der Kunde ermächtigt. CoHiKo kann bei Zahlungseinstellung, Beantragung oder Eröffnung des Vergleichs- oder Konkursverfahrens oder sonstigem Vermögensfall des Kunden verlangen, dass der Kunde CoHiKo die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazu gehörigen Unterlagen aushändigt und dem Schuldner die Abtretung mitteilt.
Bei Zugriffen Dritter auf die gelieferte Ware wird der Kunde auf das Eigentum von CoHiKo hingewiesen und CoHiKo unverzüglich benachrichtigen.
Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden- insbesondere bei Zahlungsverzug- ist CoHiKo berechtigt, die Ware zurückzunehmen. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware liegt - soweit nicht das Abzahlungsgesetz Anwendung findet - kein Rücktritt vom Vertrag vor.
Gewährleistung
Die Gewährleistung des Anbieters richtet sich nach §§ 433 ff. BGB. Im unternehmerischen Geschäftsverkehr ist die Gewährleistung auf ein Jahr begrenzt und CoHiKo ist berechtigt, das Produkt nach ihrer Wahl zu reparieren oder kostenfreien Ersatz zu stellen.
Eine Haftung für normale Abnutzung, insbesondere Verschleißteilen und Betriebsmitteln, besteht nicht. Jegliche Gewährleistung ist ausgeschlossen, wenn Betriebs- oder Wartungsanweisungen nicht befolgt, Änderungen an der gelieferten Ware vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet werden, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen.
Beanstandungen wegen unvollständiger oder unrichtiger Lieferungen oder wegen erkennbarer Mängel sind innerhalb einer Ausschlussfrist von 10 Tagen nach dem Erhalt der Ware schriftlich mitzuteilen. Verborgene Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung schriftlich vorzubringen.
Die Beseitigung der Mängel erfolgt nach Wahl von CoHiKo durch Nachbesserung oder durch erneute Lieferung. Dies gilt auch im Falle der Nichteinhaltung einer Eigenschaftszusicherung. Ersetzte Teile werden Eigentum von CoHiKo.
Wartung
Eine Wartung von Hard- und Software kann nur durch Abschluss eines Wartungsvertrages erfolgen. CoHiKo ist bereit, mit dem Kunden einen Wartungsvertrag abzuschließen. Tritt dieser nicht ab dem Zeitpunkt der Lieferung bzw. der Installationsbeendigung in Kraft, so ist der Abschluss eines derartigen Vertrages von einer vorherigen entgeltlichen Generalüberholung bzw. Test der Anlage abhängig.
Datensicherung
Der Kunde ist verpflichtet regelmäßig eine aktuelle Datensicherung nach einem sicheren Verfahren anzufertigen und aufzubewahren. CoHiKo übernimmt keine Haftung für Daten die verloren gehen.
Datenschutz, Geheimhaltung
CoHiKo ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass alle Personen, die von ihr mit Erfüllung eines Softwareauftrages betraut sind, das Bundesdatenschutzgesetz kennen und beachten und auch sonstige Informationen, soweit sie nicht offenkundig sind, nicht an Dritte weitergeben
oder sonst verwerfen.
Die Vertragsparteien sind verpflichtet, alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses erlangten Kenntnisse von Geschäftsgeheimnissen vertraulich zu behandeln. CoHiKo kann den Kunden ohne nähere Beschreibung in ihre Referenzliste aufnehmen.
Schlussbestimmungen
(1) Vertragssprache ist Deutsch.
(2) Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen nichtig sein oder werden, so bleiben die Bedingungen im Übrigen wirksam. CoHiKo und der Kunde werden die nichtige Bestimmung durch eine solche wirksame ersetzen, die dem Willen der Vertragspartner wirtschaftlich am nächsten kommt.
Korb, Mai 2006

